Missbrauchsregelung
Bei nachgewiesenem Missbrauch des Fahrgemeinschaftsbonus, beispielsweise durch konstruierte Fahrten, können wir den Bonus leider nicht auszahlen.
In solchen Fällen wird die Verantwortung für die entstandenen Kosten auf die Nutzenden übertragen und der unrechtmäßig ausgezahlte Bonus muss zurückgezahlt werden.