Die RideBee UG (haftungsbeschränkt), Türkenstraße 38, 80799 München, jeweils vertreten durch die Geschäftsführer Lukas Mohs und Fabian Seitz (nachfolgend „RideBee“), betreibt ein interaktives Onlineportal (die „Plattform“), das die Vermittlung und Organisation von Fahrgemeinschaften zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte zum Gegenstand hat. RideBee ermöglicht den Zugang und die Nutzung der Plattform auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Die AGB regeln das Verhältnis zwischen RideBee als Betreiber der Plattform und sich registrierenden Privatpersonen („Nutzern“) und gelten für alle Leistungen, Angebote und Dienste („Dienste“), die von RideBee beworben und erbracht werden. Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB der Nutzer von RideBee sind nur dann gültig, wenn RideBee diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
1.1 Registrierungsberechtigt für die unentgeltliche Version der Plattform sind alle potentiellen Pendler für die von RideBee in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen freigeschalteten Standorte. Für Mitarbeiter bei Unternehmenskunden kann eine gesonderte Nutzungserlaubnis durch Lizenzen erfolgen.
1.2 Nutzer haben die Möglichkeit, sich auf der Web Applikation zu registrieren, um auf das vollständige Angebot zugreifen zu können. Voraussetzung für die Registrierung und Aufrechterhaltung des Nutzungsverhältnisses sind korrekte und vollständige Angaben über den Nutzer, insbesondere die aktive E-Mail-Adresse.
1.3 Bei der Registrierung kann der Nutzer einen Nutzernamen und ein Passwort frei wählen. Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und keinem Dritten den Zugang zum Nutzerbereich des Angebots über seine Zugangsdaten zu gewähren.
1.4 Der Vertrag kommt durch Absendung des Registrierungsformulars durch den Nutzer (Vertragsangebot) und Bestätigung der Registrierung durch RideBee (Angebotsannahme) per E-Mail zustande.
2.1 Dienstbeschreibung – RideBee stellt eine Web Applikation unter www.ridebee.com und zur Bildung und Organisation von Fahrgemeinschaften für den täglichen Arbeitsweg zur Verfügung. Native Applikationen sind ebenfalls nutzbar. Anbieter von Fahrgemeinschaften („Fahrer“) und Suchende („Mitfahrer“) geben ihre geplanten Strecken auf der Web Applikation ein. RideBee schlägt im Anschluss passende Fahrer bzw. Mitfahrer vor. Nutzer können die ihnen vorgeschlagenen Fahrer und Mitfahrer verbindlich anfragen. Durch die Bestätigung der Anfrage wird zwischen Fahrer und Mitfahrer ein Beförderungsvertrag geschlossen.
2.2 Vertragsbeziehungen – Die Veröffentlichung einer Fahrgemeinschaft durch den Fahrer stellt noch kein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Beförderungsvertrages dar. Vielmehr ist erst die Mitfahranfrage des Mitfahrers ein rechtsverbindliches Angebot an den Fahrer, dementsprechende Verhaltenspflichten zugrunde liegen. Sobald der Fahrer das Angebot des Mitfahrers bestätigt, kommt ein Beförderungsvertrag zustande. Der Mitfahrer kann keinerlei Ansprüche gegen den Fahrer geltend machen. RideBee wird kein Vertragspartner eines Beförderungsvertrages zwischen Nutzern. Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Fahrer und Mitfahrer zustande. Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag entstehen ausschließlich zwischen Fahrer und Mitfahrer. RideBee stellt keine Fahrer oder Fahrzeuge zur Beförderung. RideBee haftet weder für die erfolgreiche Vermittlung einer Fahrgemeinschaft, noch die erfolgreiche Durchführung eines geschlossenen Beförderungsvertrages.
2.3 Zweckentfremdung - Der Nutzer unterlässt Handlungen, die dem Zweck dienen, eine Organisation gefundener Fahrgemeinschaften außerhalb des vorgegebenen Buchungssystems zu erreichen. Die Nutzung zusätzlicher Kommunikationsmedien (z.B. Telefon) dient dem reibungslosen Ablauf und ist gestattet. Konkret ist jeder Nutzer verpflichtet, jede geplante Fahrt in den Plattformkalender eingetragen und daraus resultierende Fahrtgesuche zu beantworten.
2.4 Vermittlerprinzip - Durch die Bildung einer Fahrgemeinschaft über die Plattform von RideBee ändert sich nichts an der Rechtslage in Bezug auf Versicherungsleistung, Haftung der Berufsgenossenschaft gegenüber einer privaten Fahrgemeinschaft.
2.5 Nutzer - Die Nutzung der Plattform setzt die Anmeldung als Nutzer voraus. Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht. RideBee ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Nur natürliche Personen sind berechtigt, sich als Nutzer anzumelden. RideBee führt keine Überprüfung der Identität von Nutzern durch. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass für ein Nutzerkonto falsche Daten hinterlegt wurden. Jeder Nutzer hat sich selbst von der Identität seines Vertragspartners und der Korrektheit der Daten zu überzeugen.
2.6 Inhalte von Nutzern – Die Plattform bietet Nutzern die technische Möglichkeit, eigene Inhalte (Profilinformationen, Nachrichten, etc.) zu veröffentlichen. Die auf der Plattform von Nutzern veröffentlichten Inhalte werden von RideBee grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung von RideBee dar. RideBee wird aber, soweit Hinweise auf Missbrauch oder ungesetzliche Inhalte vorliegen, gemeldete Inhalte prüfen und ggf. löschen. Mit der Veröffentlichung der Inhalte auf der Plattform erklärt der Nutzer, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind und räumt RideBee ein kostenloses, unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht an den Inhalten ein.
2.7 Löschen eines Profils – Der Nutzer ist jederzeit berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich zu kündigen. Der Kündigung steht die Löschung des Accounts gleich.
2.8 Werbeaktionen - Um eine regelmäßige Nutzung zu unterstützen, werden von RideBee unter Nutzern gelegentlich Sachpreise verlost oder abhängig vom Umfang der Nutzung verteilt. Dabei kann es zu kurzfristigen Änderungen kommen. Auf die versprochenen Sachpreise besteht daher kein Anspruch.
2.9 Bildrechte - Nutzer können Gruppenfotos von ihren Fahrgemeinschaften machen und zu Werbezwecken an RideBee senden oder in sozialen Medien hochladen. Jeder Nutzer willigt ein, dass diese Fotos von RideBee bearbeitet und kommerziell genutzt werden dürfen. Diese Nutzungsrechte kann er jederzeit schriftlich widerrufen. In diesem Fall ist es seine Pflicht, den anderen Teilnehmern der Fahrgemeinschaft diesen Widerruf mitzuteilen.
3.1 Nutzer haben gegenüber anderen Nutzern und gegenüber RideBee einen sachgerechten und rücksichtsvollen Umgang zu pflegen.
3.2 Nutzer sind zur Angabe korrekter Nutzerdaten verpflichtet. Dies beinhaltet die Picht, diese Daten stets aktuell zu halten und RideBee unverzüglich über jede Änderung zu informieren. Dies gilt sowohl für seine persönlichen Daten, als auch für die Daten seiner jeweiligen Fahrgemeinschaften. Jede Person darf sich nur ein Mal bei einem Dienst anmelden. Im Falle eines Ausschlusses darf sich der betroffene Nutzer nicht erneut anmelden.
3.3 Nicht voll geschäftsfähige Nutzer benötigen für die Nutzung der Dienste die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter. Diese Einwilligung ist auf Verlangen schriftlich nachzuweisen.
3.4 Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Das genutzte Fahrzeug muss ordnungsgemäß versichert, ausgestattet und angemeldet sein. Der Fahrer darf zum Fahrtantritt nicht fahruntüchtig sein. Die Einhaltung einschlägiger anwendbarer gesetzlicher Regelungen, wie etwa der Straßenverkehrsordnung (StVO), obliegen dem Fahrer.
3.5 Das kommerzielle Anbieten von Fahrgemeinschaften widerspricht dem Zweck der Plattform und ist nicht gestattet. Kommerzielle Fahrten sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrer diese mit Gewinnerzielungsabsicht anbietet. RideBee weist ferner darauf hin, dass der Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes mit einer etwaigen Genehmigungspflicht für den Beförderer bereits dann eröffnet ist, wenn eine Beförderung mit Personenkraftwagen vorliegt, bei der das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt übersteigt. Der Fahrer ist selbst dafür verantwortlich, das Personenbeförderungsgesetz einzuhalten. RideBee bemüht sich beim Preisvorschlag um diese Einhaltung, kann diese wegen der stark variierenden Kosten der Fahrzeuge in Privatbesitz aber nicht gewährleisten.
3.6 Das Ziel bei den vermittelten Fahrgemeinschaften ist die Teilung der Fahrzeugkosten. Dazu tätigt die Plattform einen Preisvorschlag, der u.a. auf der Länge der geteilten Strecke und der Anzahl der Mitfahrer basiert. Mit dem Senden eines Fahrtgesuchs (Mitfahrer) bzw. Akzeptieren eines Fahrtgesuchs (Fahrer) wird dieser Preis - und im gleichen Rahmen eine geringfügige Änderung beim Eintreten zusätzlicher Mitfahrer - akzeptiert. RideBee behält sich vor, die Formel zu diesem Preisvorschlag zu verändern. Findet darüber hinaus eine weitere Absprache mit Einverständnis zwischen beiden Parteien zum Fahrtpreis statt, ist diese gültig. Soweit nicht anders zwischen Fahrer und Mitfahrern vereinbart, ist dieser Preis bei Fahrtantritt in bar zu entrichten.
3.7 Es ist ausdrücklich untersagt, Dritte ohne deren Wissen und Einverständnis auf der Plattform anzumelden oder Inhalte in deren Namen bei der Plattform zu veröffentlichen.
3.8 Auf der Plattform dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von RideBee keine Fahrten in Fahrzeugen, die für mehr als neun Personen amtlich zugelassen sind (z.B. Busse etc.), angeboten werden.
3.9 Nutzeraktivitäten, die darauf gerichtet sind, die Plattform funktionsuntauglich zu machen oder die Nutzung des Angebots zu erschweren, sind verboten und werden von RideBee zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt. Dies beinhaltet insbesondere solche Maßnahmen, die die physikalische oder logische Struktur der Dienste zu beeinflussen in der Lage sind sowie automatisierte Verfahren zum Abgreifen von Daten, wie Datencrawling und Datenscraping oder die Verwendung von Mechanismen, Software oder Scripts. Auch sonst dürfen die Dienste der Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke verwendet werden. Dies beinhaltet unter anderem, dass die im Rahmen der Plattform eingesetzte Software und die veröffentlichten Informationen ausschließlich für das unter der Plattform geschaltete Angebot verwendet und nicht kopiert werden dürfen. Der Schutz von personenbezogenen Daten seiner Nutzer ist RideBee besonders wichtig. Einzelheiten zum Umgang von RideBee mit personenbezogenen Daten seiner Nutzer sind im Impressum einsehbar.
3.10 Mitfahrer und Fahrer sollten sich pünktlich zum verabredeten Zeitpunkt am verabredeten Ort (ggf. dem Wohnort des Mitfahrers) einfinden. Mitfahrer und Fahrer verpflichten sich, bis zu 10 Minuten nach dem verabredeten Zeitpunkt am verabredeten Ort auf die jeweils noch nicht erschienene Partei zu warten. Mitfahrer und Fahrer verpflichten sich, den jeweils anderen telefonisch unter der mitgeteilten Rufnummer bzw., wenn diese nicht ausgetauscht wurde, über die sonst mitgeteilten Kontaktinformationen (Messaging-System, E-Mail) zu kontaktieren, sobald eine Verspätung absehbar ist, spätestens jedoch, wenn diese eingetreten ist.
3.11 Die Kontaktaufnahme mit anderen Benutzern (sowohl über das integrierte Messaging-System, als auch über E-Mail oder andere Kommunikationsformen) ist einzig zur Vereinbarung von Fahrgemeinschaften zulässig.
4.1 RideBee ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Nutzer mehrfach durch gegen die Nutzungsbedingungen verstoßende Beiträge auffällt oder anderweitig gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt und diesen Verstoß auch nach Mahnung mit Fristsetzung nicht beseitigt bzw. den Verstoß wiederholt.
4.2 RideBee ist jederzeit berechtigt, Angebote und Gesuche der Nutzer oder Nutzerprole von der Plattform zu entfernen. RideBee behält sich vor, ausgeschlossene Nutzer zur Anmeldung, auch durch technische Filter, nicht mehr zuzulassen.
4.3 Mit dem Einstellen von Informationen im Rahmen von Fahrtangeboten räumt der Nutzer RideBee ein, auf die Verwendung im Zusammenhang mit der Plattform beschränktes, widerrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Informationen ein.
4.4 RideBee darf Nutzerinhalte in beliebiger anderer Form verwenden, um aggregierte Nutzungsstatistiken über den Service zu erstellen. Diese aggregierten Statistiken können von RideBee an andere Benutzer oder an die Öffentlichkeit kommuniziert werden. Nutzer können anhand solcher aggregierten Statistiken nicht identifiziert werden.
4.5 Nutzer können, auch auf Verlangen von RideBee, Hinweise zum Service übermitteln. Dazu zählen ohne Einschränkung jegliche Kommentare oder Vorschläge zur möglichen Erstellung, Modifikation, Berichtigung, Verbesserung oder Erweiterung des Service oder anderer Webseiten, Services oder Produkte von RideBee („Feedback"). RideBee ist berechtigt, Feedback ohne jegliche Einschränkung oder Entschädigung gegenüber Nutzern zu einem beliebigen Zweck zu nutzen.
5.1 RideBee gewährleistet nicht den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit der Plattform, da Störungen des Servers oder Schwankungen in der Qualität des Zugangs zur Plattform technisch nicht auszuschließen sind.
5.2 RideBee ist als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes nicht dazu verpflichtet, die übermittelten oder gespeicherten Informationen seiner Nutzer zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Handlungen hinweisen. Sollte RideBee allerdings positive Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, prüft RideBee den Sachverhalt und entfernt bzw. sperrt die rechtswidrigen Inhalte unverzüglich.
5.3 Gegenüber Nutzern der Plattform haftet RideBee uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen.
5.4 Für solche Schäden, die nicht von 5.3 erfasst werden und die fahrlässig durch das Verhalten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von RideBee verursacht wurden, haftet RideBee der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
5.5 Eine Haftung für mittelbare Schäden sowie entgangenen Gewinn ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer bei Vorliegen der unbeschränkten Haftungsvoraussetzungen nach 5.3 – ausgeschlossen. Insbesondere tritt RideBee lediglich als Vermittler auf und haftet nicht bei Unfällen, die sich bei der Durchführung der Fahrgemeinschaft ereignen.
5.6 Insbesondere übernimmt RideBee keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass eine Fahrgemeinschaft nicht zustande kommt oder sie nicht wie geplant durchgeführt wird.
5.7 RideBee haftet weiter nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Verkehrsstörung) eintreten.
6.1 Alle Nutzer sind gehalten, etwaige Streitigkeiten mit anderen Nutzern außergerichtlich und gegebenenfalls mit Hilfe von RideBee beizulegen. Dies gilt auch für Streitigkeiten mit RideBee. Sie sind zu einem solchen Vorgehen jedoch nicht verpflichtet.
6.2 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
6.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit der Nutzer bei Klageerhebung keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.
Sofern Sie sich bei Ridebee registrieren und somit diesen Nutzungsvertrag abschließen, gelten für Sie als Verbraucher im Sinne des Gesetzes (§ 13 BGB) die folgenden Bestimmungen:
7.1 Widerrufsrecht – Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: RideBee UG (haftungsbeschränkt), Türkenstraße 38, 80799 München. Mail: info@ridebee.de
7.2 Widerrufsfolgen – Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
7.3 Besondere Hinweise – Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Die beteiligten Nutzer erkennen ausdrücklich an, dass gegenüber RideBee nach derzeitiger Rechtslage kein Widerrufsrecht hinsichtlich der jeweiligen Vermittlungsleistung von RideBee in Bezug auf Fahrgemeinschaften oder in Bezug auf die zwischen den Nutzern abzuschließenden Verträge (etwa von Beförderungsverträgen) besteht. Dementsprechend gilt die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht für diese Leistung von RideBee, da ein Widerrufsrecht insoweit nicht besteht.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten seiner Nutzer ist RideBee besonders wichtig. Aus diesem Grund werden personenbezogene Daten grundsätzlich in Übereinstimmung mit geltenden Datenschutzgesetzen erhoben und verarbeitet. Dem Nutzer ist bewusst, dass er mit Einstellen seines Angebots personenbezogene Daten veröffentlicht, die auf einigen Seiten der Plattform auch für nicht registrierte Nutzer einsehbar sein können. Die Grundsätze zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch RideBee sind in der Datenschutzerklärung enthalten. Die Datenschutzregeln von Mangopay sind unter folgendem Link nachzulesen: https://www.mangopay.com/privacy_doc/Privacy_EN.pdf
9.1 Änderungen der AGB werden nur durch Einwilligung des Nutzers wirksam. Diese Einwilligung gilt als erteilt, wenn RideBee geänderte AGB dem Nutzer per E-Mail zuleitet oder im Rahmen der Dienste auf die geänderten AGB hinweist und der Nutzer nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht, obwohl er auf diese Rechtsfolge deutlich sichtbar hingewiesen wird. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB innerhalb der Sechswochenfrist, bleibt RideBee berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Interesse der Parteien am nächsten kommende wirksame Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Für die Nutzung des elektronischen Zahlungssystems MANGOPAY gelten im Verhältnis zwischen dem registrierten Nutzer und MANGOPAY die Nutzungsbedingungen der MANGOPAY SA, 2 Avenue Amélie, L-1125 Luxembourg. https://www.mangopay.com/terms/PSP/PSP_MANGOPAY_DE.pdf
Der Kostenbeitrag wird von RideBee bestimmt. Mehr Informationen unter: https://ridebee.com/de/price-explanation. Die Übermittlung des Kostenbeitrags erfolgt durch das elektronische Zahlungssystem MANGOPAY. MANGOPAY wird durch die MANGOPAY SA, 2 Avenue Amélie, L-1125 Luxembourg. Hierbei handelt es sich um ein nach den Bestimmungen der CSSF in Luxemburg zugelassenes und überwachtes E-Geld-Institut (No. W00000005).
RideBee behält sich das Recht vor, die Kostenbeiträge, welche durch das elektronische Bezahlungssystem MANGOPAY durchgeführt werden, zur besseren Handhabung auf- oder abzurunden. RideBee nimmt keine Provision von diesem Vorschlag, da die Nutzung der Plattform für alle Nutzer kostenlos ist. Lediglich die Bearbeitung von Einzahlungen ist durch die rechtliche Prüfung an eine geringe flexible 1,8% sowie eine feste 0,18€ Gebühr geknüpft.
Alle Mitfahrer sind dazu verpflichtet, sofern der Fahrer die Fahrt nicht kostenlos anbietet, die vorgesehenen Zahlungsmittel des elektronischen Zahlungssystems MANGOPAY zu nutzen oder, sofern keine Onlinezahlungsabwicklung verfügbar ist, die Zahlung in bar an den Fahrer im Fahrzeug zu entrichten. Die Fahrer sind nicht dazu befugt, die Zahlung des Kostenbeitrags vor Antritt der Fahrt zu verlangen. Die Gefahr des Zahlungsausfalls des Kostenbeitrags eines Mitfahrers liegt ausschließlich beim Fahrer, RideBee ist nicht verpflichtet, die erfolgreiche, rechtzeitige oder ordnungsgemäße Zahlung sicherzustellen. Wenn Fahrer und Mitfahrer beide digitale Zahlungen in ihrem Profil aktiviert haben, wird die Zahlung automatisch nach Fahrtende vollzogen.
RideBee behält sich das Recht vor, die zur Verfügung stehenden Bezahloptionen jederzeit zu ändern oder einzuschränken. Darüber hinaus kann RideBee jederzeit weitere elektronische Zahlungssysteme einführen und als Bezahloptionen zur Verfügung stellen. Ist vom Fahrer die digitale Bezahlung bevorzugt, so wird die Zahlung über das elektronische Zahlungssystem MANGOPAY abgewickelt.
Zur Nutzung von MANGOPAY ist es erforderlich, dass der Nutzer sich auf der Plattform ein sogenanntes e-wallet einrichtet. Das e-wallet ist ein Konto für elektronisches Geld und ermöglicht das Senden und Empfangen von Zahlungen. Zur Einrichtung des e-wallets auf der Plattform können mindestens folgende Daten abgefragt werden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und das Land des Wohnsitzes des Nutzers. Zudem ist eine gültige Kreditkarte des Nutzers zu hinterlegen. Der Nutzer stellt sicher, dass die für das e-wallet hinterlegten Daten wie z.B. Kartennummer, Ablaufdatum und CVV stets aktuell und korrekt sind und nimmt zur Kenntnis, dass RideBee keine Haftung für Schäden resultierend aus falschen Daten übernimmt.
Im Falle der Nutzung des elektronischen Zahlungssystems MANGOPAY und des e-wallets kommt zwischen dem Nutzer und MANGOPAY ein separater Vertrag nach Maßgabe der MANGOPAY Bedingungen zustande. Mit der Zustimmung zu diesen AGB stimmt der Nutzer automatisch auch den MANGOPAY Bedingungen zu. Es wird darauf hingewiesen, dass MANGOPAY bei der Benutzung des e-wallets Anti-Geldwäscheregeln und “Know your customer”-Regeln (‘Kenne deinen Kunden’) anwendet, die in den MANGOPAY Bedingungen näher beschrieben sind. Weiterhin gilt auch unter geringeren Voraussetzungen der Vorbehalt “Know your customer”-Identifizierungserfordernisse durchzuführen, um zu vermeiden, dass zukünftige Transaktionen und Zahlungen durch MANGOPAY aufgrund von “Know your customer”-Regeln suspendiert werden. Aktuell müssen bei Auszahlungen von dem digitalen Konto auf eine Bankverbindung ein Ausweisdokument über die RideBee App fotografiert werden um den Richtlinien gegen Geldwäsche gerecht zu werden. Diese personenbezogenen Daten, sowie das Foto eines Ausweisdokuments werden durch die RideBee App direkt erfasst aber ausschließlich von dem Zahlungsdienstleister MANGOPAY geprüft. Der Prozess dauert in der Regel zwei Werktage.
Entscheidet sich der Mitfahrer gegen Barzahlung und damit für die Abwicklung über MANGOPAY, wird die angegebene Kreditkarte mit dem anfallenden Betrag belastet. Dem Fahrer wird der ihm zustehende Betrag gutgeschrieben. Das elektronische Geld in einem e-wallet steht ausschließlich dem jeweiligen Nutzer zu. Keine Person außer dem Kontoinhaber hat Rechte an den Geldern in dem e-wallet. Geldeingänge werden als Geldeingangstransaktion im Transaktionsverlauf der Mitfahrapp angezeigt. Der Nutzer wird eingehende Zahlungen regelmäßig kontrollieren und verzichtet auf die Übersendung von Kontoauszügen.
Es obliegt ausschließlich dem Nutzer, die Benachrichtigungen und die Vorgänge zum e-wallet regelmäßig zu prüfen, abzurufen und zu lesen. Bei der Bezahlung per Kreditkarte und damit über MANGOPAY werden die Daten mittels der Verschlüsselungstechnik Secure Socket Layer (SSL) an MANGOPAY übertragen. Im Fall eines Erstattungswunsches bei fehlerhafter, doppelter oder unberechtigter Buchung auf einem Kreditkartenkonto kann der Nutzer den RideBee-Support kontaktieren, dessen Kontaktdaten er dem Impressum und der Website von RideBee entnehmen kann. Berechtigte Rückerstattungsanliegen erledigt RideBee innerhalb von maximal 14 Tagen ab Meldung. In dieser Zeit vom Nutzer eingeleitete Chargebacks verursachen Kosten, die RideBee dem Nutzer weiterberechnen muss.
Die Inanspruchnahme von Rückbuchungsrechten ist untersagt, sofern keine unautorisierte Nutzung des Zahlungsinstruments oder Verletzung der AGB oder der MANGOPAY Bedingungen vorliegt, durch die das Recht auf Erstattung des Einzahlungsbetrags gewährt wird. Der Nutzer haftet vollumfänglich für alle entstehenden Kosten durch Kreditkartenrückbuchungen, insbesondere soweit RideBee Rückbuchungs- und Stornierungsgebühren entstehen. Es ist nicht gestattet, Zahlungen an natürliche oder juristische Personen zu leisten, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder unsere AGB missachten. RideBee kann eine Zahlung zurückbuchen, wenn ein Verstoß oder begründeter Verdacht dazu vorliegt. Sofern der Nutzer bisherige Transaktionen über die Teilnahme am elektronischen Zahlungsdienst MANGOPAY abgewickelt hat, sind etwaige Guthaben aus dem e-wallet vor der Löschung des Accounts auf ein Bankkonto des Nutzers auszuzahlen.