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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die RideBee UG (haftungsbeschränkt), Türkenstraße 38, 80799 München, jeweils vertreten durch die Geschäftsführer Lukas Mohs und Fabian Seitz (nachfolgend „RideBee“), betreibt ein interaktives Onlineportal (die „Plattform“), das die Vermittlung und Organisation von Fahrgemeinschaften zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte sowie weiteren Institutionen zum Gegenstand hat.

RideBee ermöglicht den Zugang und die Nutzung der Plattform auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Die AGB regeln das Verhältnis zwischen RideBee als Betreiberin der Plattform und sich registrierenden Privatpersonen („Nutzenden“) und gelten für alle Leistungen, Angebote und Dienste („Dienste“), die von RideBee beworben und erbracht werden.

Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB der Nutzenden von RideBee sind nur dann gültig, wenn RideBee diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Äquivalent hierzu gelten folgende Bedingungen ebenfalls für die Plattform “Stuttgart fährt mit”.


1. Vertragsschluss

  1. Registrierungsberechtigt für die unentgeltliche Version der Plattform sind alle potentiellen Pendelnde für die von RideBee in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen freigeschalteten Standorte.
  2. Nutzende haben die Möglichkeit, sich auf den Applikationen zu registrieren, um auf das vollständige Angebot zugreifen zu können. Voraussetzung für die Registrierung und Aufrechterhaltung des Nutzungsverhältnisses sind korrekte und vollständige Angaben über die Nutzende, insbesondere die aktive E-Mail-Adresse.
  3. Bei der Registrierung kann eine Person einen Nutzernamen und ein Passwort frei wählen. Die Person ist verpflichtet, ihr Passwort geheim zu halten und keinem Dritten den Zugang zum Nutzungsbereich des Angebots über ihre Zugangsdaten zu gewähren.
  4. Der Vertrag kommt durch Absendung des Registrierungsformulars durch den Nutzer oder die Benutzerin (Vertragsangebot) und Bestätigung der Registrierung durch RideBee (Angebotsannahme) per E-Mail zustande.

2. Leistungsbeschreibung

  1. Dienstbeschreibung – RideBee stellt eine Web Applikation zur Bildung und Organisation von Fahrgemeinschaften für den täglichen Arbeitsweg zur Verfügung. Native Applikationen sind ebenfalls nutzbar. Anbietende von Fahrgemeinschaften („Fahrende“) und Suchende („Mitfahrende“) geben ihre geplanten Strecken auf der Web Applikation ein. RideBee schlägt im Anschluss passende Fahrende bzw. Mitfahrende vor. Nutzende können die ihnen vorgeschlagenen Fahrenden und Mitfahrenden verbindlich anfragen. Durch die Bestätigung der Anfrage wird zwischen Fahrenden und Mitfahrenden ein Beförderungsvertrag geschlossen.
  2. Vertragsbeziehungen – Die Veröffentlichung einer Fahrgemeinschaft durch die fahrende Person stellt noch kein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Beförderungsvertrages dar. Vielmehr ist erst die Mitfahranfrage ein rechtsverbindliches Angebot an die fahrende Person, dem entsprechende Verhaltenspflichten zugrunde liegen. Sobald die Fahrenden das Angebot der Mitfahrenden bestätigen, kommt ein Beförderungsvertrag zustande. Mitfahrende können keinerlei Ansprüche gegen die Fahrenden geltend machen. RideBee wird kein Vertragspartner eines Beförderungsvertrages zwischen Nutzenden. Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Fahrenden und Mitfahrenden zustande. Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag entstehen ausschließlich zwischen Fahrenden und Mitfahrenden. RideBee stellt keine Fahrenden oder Fahrzeuge zur Beförderung. RideBee haftet weder für die erfolgreiche Vermittlung einer Fahrgemeinschaft, noch die erfolgreiche Durchführung eines geschlossenen Beförderungsvertrages.
  3. Zweckentfremdung - Nutzende unterlassen Handlungen, die dem Zweck dienen, eine Organisation gefundener Fahrgemeinschaften außerhalb des vorgegebenen Buchungssystems zu erreichen. Die Nutzung zusätzlicher Kommunikationsmedien (z.B. Telefon) dient dem reibungslosen Ablauf und ist gestattet. Konkret ist jede Person verpflichtet, jede geplante Fahrt in den Plattformkalender einzutragen und daraus resultierende Fahrtgesuche zu beantworten.
  4. Vermittlerprinzip - Durch die Bildung einer Fahrgemeinschaft über die Plattform von RideBee ändert sich nichts an der Rechtslage in Bezug auf Versicherungsleistung, Haftung der Berufsgenossenschaft gegenüber einer privaten Fahrgemeinschaft.
  5. Nutzende - Die Nutzung der Plattform setzt die Anmeldung als Nutzende voraus. Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht. RideBee ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Nur natürliche Personen sind berechtigt, sich als Nutzende anzumelden. RideBee führt keine Überprüfung der Identität von Nutzenden durch. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass für ein Nutzerkonto falsche Daten hinterlegt wurden. Jede Person hat sich selbst von der Identität ihres Vertragspartners und der Korrektheit der Daten zu überzeugen.
  6. Inhalte von Nutzenden – Die Plattform bietet Nutzenden die technische Möglichkeit, eigene Inhalte (Profilinformationen, Nachrichten, etc.) zu veröffentlichen. Die auf der Plattform von Nutzenden veröffentlichten Inhalte werden von RideBee grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung von RideBee dar. RideBee wird aber, soweit Hinweise auf Missbrauch oder ungesetzliche Inhalte vorliegen, gemeldete Inhalte prüfen und ggf. löschen. Mit der Veröffentlichung der Inhalte auf der Plattform erklärt die Person, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind und räumt RideBee ein kostenloses, unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht an den Inhalten ein.
  7. Löschen eines Profils – Nutzende sind jederzeit berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich zu kündigen. Der Kündigung steht die Löschung des Accounts gleich.
  8. Werbeaktionen - Um eine regelmäßige Nutzung zu unterstützen, werden von RideBee unter Nutzenden gelegentlich Wertpreise verlost oder abhängig vom Umfang der Nutzung verteilt. Dabei kann es zu kurzfristigen Änderungen kommen. Auf die versprochenen Sachpreise besteht daher kein Anspruch.
  9. Bildrechte - Nutzende können Fotos von sich oder ihren Fahrgemeinschaften machen und zu Werbezwecken an RideBee senden oder in sozialen Medien hochladen. Jeder Person willigt ein, dass diese Fotos von RideBee bearbeitet und kommerziell genutzt werden dürfen. Diese Nutzungsrechte kann sie jederzeit schriftlich widerrufen. In diesem Fall ist es Pflicht, den anderen Teilnehmenden der Fahrgemeinschaft diesen Widerruf mitzuteilen.

3. Pflichten der Nutzenden

  1. Nutzende haben gegenüber anderen und gegenüber RideBee einen sachgerechten und rücksichtsvollen Umgang zu pflegen.
  2. Nutzende sind zur Angabe korrekter Daten verpflichtet. Dies beinhaltet die Pflicht, diese Daten stets aktuell zu halten und RideBee unverzüglich über jede Änderung zu informieren. Dies gilt sowohl für persönliche Daten, als auch für die Daten der jeweiligen Fahrgemeinschaften. Jede Person darf sich nur ein Mal bei einem Dienst anmelden. Im Falle eines Ausschlusses darf sich die betroffene Person nicht erneut anmelden.
  3. Nicht voll geschäftsfähige Nutzende benötigen für die Nutzung der Dienste die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter. Diese Einwilligung ist auf Verlangen schriftlich nachzuweisen.
  4. Die fahrende Person muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Das genutzte Fahrzeug muss ordnungsgemäß versichert, ausgestattet und angemeldet sein. Fahrende dürfen zum Fahrtantritt nicht fahruntüchtig sein. Die Einhaltung einschlägiger anwendbarer gesetzlicher Regelungen, wie etwa der Straßenverkehrsordnung (StVO), obliegen den Fahrenden.
  5. Das kommerzielle Anbieten von Fahrgemeinschaften widerspricht dem Zweck der Plattform und ist nicht gestattet. Kommerzielle Fahrten sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrer diese mit Gewinnerzielungsabsicht anbietet. RideBee weist ferner darauf hin, dass der Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes mit einer etwaigen Genehmigungspflicht für den Beförderer bereits dann eröffnet ist, wenn eine Beförderung mit Personenkraftwagen vorliegt, bei der das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt übersteigt. Fahrende sind selbst dafür verantwortlich, das Personenbeförderungsgesetz einzuhalten. RideBee bemüht sich beim Preisvorschlag um diese Einhaltung, kann diese wegen der stark variierenden Kosten der Fahrzeuge in Privatbesitz aber nicht gewährleisten.
  6. Das Ziel bei den vermittelten Fahrgemeinschaften ist die Teilung der Fahrzeugkosten. Dazu tätigt die Plattform einen Preisvorschlag, der u.a. auf der Länge der geteilten Strecken basiert. Mit dem Senden eines Fahrtgesuchs (Mitfahrende) bzw. Akzeptieren eines Fahrtgesuchs (Fahrende) wird dieser Preis - und im gleichen Rahmen eine geringfügige Änderung beim Eintreten zusätzlicher Parameter - akzeptiert. RideBee behält sich vor, die Formel zu diesem Preisvorschlag zu verändern. Findet darüber hinaus eine weitere Absprache mit Einverständnis zwischen beiden Parteien zum Fahrtpreis statt, ist diese gültig. Soweit nicht anders zwischen Fahrenden und Mitfahrenden vereinbart, ist dieser Preis bei Fahrtantritt in bar oder über das Zahlungssystem der Plattform zu entrichten.
  7. Es ist ausdrücklich untersagt, Dritte ohne deren Wissen und Einverständnis auf der Plattform anzumelden oder Inhalte in deren Namen bei der Plattform zu veröffentlichen.
  8. Auf der Plattform dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von RideBee keine Fahrten in Fahrzeugen, die für mehr als neun Personen amtlich zugelassen sind (z.B. Busse etc.), angeboten werden.
  9. Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, die Plattform funktionsuntauglich zu machen oder die Nutzung des Angebots zu erschweren, sind verboten und werden von RideBee zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt. Dies beinhaltet insbesondere solche Maßnahmen, die die physikalische oder logische Struktur der Dienste zu beeinflussen in der Lage sind sowie automatisierte Verfahren zum Abgreifen von Daten, wie Datencrawling und Datenscraping oder die Verwendung von Mechanismen, Software oder Scripts. Auch sonst dürfen die Dienste der Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke verwendet werden. Dies beinhaltet unter anderem, dass die im Rahmen der Plattform eingesetzte Software und die veröffentlichten Informationen ausschließlich für das unter der Plattform geschaltete Angebot verwendet und nicht kopiert werden dürfen. Der Schutz von personenbezogenen Daten der Nutzenden ist RideBee besonders wichtig. Einzelheiten zum Umgang von RideBee mit personenbezogenen Daten sind hier einsehbar.
  10. Mitfahrende und Fahrende sollten sich pünktlich zum verabredeten Zeitpunkt am verabredeten Ort (ggf. dem Wohnort der Mitfahrenden) einfinden. Mitfahrende und Fahrende verpflichten sich, bis zu 10 Minuten nach dem verabredeten Zeitpunkt am verabredeten Ort auf die jeweils noch nicht erschienene Partei zu warten. Mitfahrende und Fahrende verpflichten sich, den jeweils anderen telefonisch unter der mitgeteilten Rufnummer bzw., wenn diese nicht ausgetauscht wurde, über die sonst mitgeteilten Kontaktinformationen (Messaging-System, E-Mail) zu kontaktieren, sobald eine Verspätung absehbar ist, spätestens jedoch, wenn diese eingetreten ist.
  11. Die Kontaktaufnahme mit anderen Benutzenden (sowohl über das integrierte Messaging-System, als auch über E-Mail oder andere Kommunikationsformen) ist einzig zur Vereinbarung von Fahrgemeinschaften zulässig.

4. Rechte von RideBee

  1. RideBee ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn eine Person mehrfach durch gegen die Nutzungsbedingungen verstoßende Beiträge auffällt oder anderweitig gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt und diesen Verstoß auch nach Mahnung mit Fristsetzung nicht beseitigt bzw. den Verstoß wiederholt.
  2. RideBee ist jederzeit berechtigt, Angebote und Gesuche der Nutzer oder Nutzerprofile von der Plattform zu entfernen. RideBee behält sich vor, ausgeschlossene Nutzende zur Anmeldung, auch durch technische Filter, nicht mehr zuzulassen.
  3. Mit dem Einstellen von Informationen im Rahmen von Fahrtangeboten räumen die Nutzenden RideBee auf die Verwendung im Zusammenhang mit der Plattform beschränktes, widerrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Informationen ein.
  4. RideBee darf Inhalte in beliebiger anderer Form verwenden, um aggregierte Nutzungsstatistiken über den Service zu erstellen. Diese aggregierten Statistiken können von RideBee an andere Benutzende oder an die Öffentlichkeit kommuniziert werden. Nutzende können anhand solcher aggregierten Statistiken nicht identifiziert werden.
  5. Nutzende können, auch auf Verlangen von RideBee, Hinweise zum Service übermitteln. Dazu zählen ohne Einschränkung jegliche Kommentare oder Vorschläge zur möglichen Erstellung, Modifikation, Berichtigung, Verbesserung oder Erweiterung des Service oder anderer Webseiten, Services oder Produkte von RideBee („Feedback"). RideBee ist berechtigt, Feedback ohne jegliche Einschränkung oder Entschädigung gegenüber Nutzenden zu einem beliebigen Zweck zu nutzen.

5. Haftung von RideBee

  1. RideBee gewährleistet nicht den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit der Plattform, da Störungen des Servers oder Schwankungen in der Qualität des Zugangs zur Plattform technisch nicht auszuschließen sind.
  2. RideBee ist als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes nicht dazu verpflichtet, die übermittelten oder gespeicherten Informationen seiner Nutzer zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Handlungen hinweisen. Sollte RideBee allerdings positive Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, prüft RideBee den Sachverhalt und entfernt bzw. sperrt die rechtswidrigen Inhalte unverzüglich.
  3. Gegenüber Nutzenden der Plattform haftet RideBee uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen.
  4. Für solche Schäden, die nicht von 5.3 erfasst werden und die fahrlässig durch das Verhalten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von RideBee verursacht wurden, haftet RideBee der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
  5. Eine Haftung für mittelbare Schäden sowie entgangenen Gewinn ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer bei Vorliegen der unbeschränkten Haftungsvoraussetzungen nach 5.3 – ausgeschlossen. Insbesondere tritt RideBee lediglich als Vermittler auf und haftet nicht bei Unfällen, die sich bei der Durchführung der Fahrgemeinschaft ereignen.
  6. Insbesondere übernimmt RideBee keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass eine Fahrgemeinschaft nicht zustande kommt oder sie nicht wie geplant durchgeführt wird.
  7. RideBee haftet weiter nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Verkehrsstörung) eintreten.

6. Streitbeilegung und anwendbares Recht

  1. Alle Nutzenden sind angehalten, etwaige Streitigkeiten mit anderen Nutzenden außergerichtlich und gegebenenfalls mit Hilfe von RideBee beizulegen. Dies gilt auch für Streitigkeiten mit RideBee. Sie sind zu einem solchen Vorgehen nicht verpflichtet.
  2. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit die nutzende Person bei Klageerhebung keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.

7. Widerrufsbelehrung

Sofern Sie sich bei Ridebee registrieren und somit diesen Nutzungsvertrag abschließen, gelten für Sie als Verbraucher im Sinne des Gesetzes (§ 13 BGB) die folgenden Bestimmungen:

  1. Widerrufsrecht – Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: RideBee UG (haftungsbeschränkt), Türkenstraße 38, 80799 München. Mail: info@ridebee.com
  2. Widerrufsfolgen – Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
  3. Besondere Hinweise – Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung.

Die beteiligten Nutzenden erkennen ausdrücklich an, dass gegenüber RideBee nach derzeitiger Rechtslage kein Widerrufsrecht hinsichtlich der jeweiligen Vermittlungsleistung von RideBee in Bezug auf Fahrgemeinschaften oder in Bezug auf die zwischen den Nutzenden abzuschließenden Verträge (etwa von Beförderungsverträgen) besteht. Dementsprechend gilt die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht für diese Leistung von RideBee, da ein Widerrufsrecht insoweit nicht besteht.


8. Datenschutz

Der Umgang mit personenbezogenen Daten seiner Nutzenden ist RideBee besonders wichtig. Aus diesem Grund werden personenbezogene Daten grundsätzlich in Übereinstimmung mit geltenden Datenschutzgesetzen erhoben und verarbeitet. Dem Nutzer ist bewusst, dass er mit Einstellen seines Angebots personenbezogene Daten veröffentlicht, die auf einigen Seiten der Plattform auch für nicht registrierte Nutzer einsehbar sein können. Die Grundsätze zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch RideBee sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

Unsere Datenschutzregeln sind unter folgendem Link nachzulesen:

ridebee.com/privacy-policy

Die Datenschutzregeln von Stripe sind unter folgendem Link nachzulesen:

stripe.com/privacy

9. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen der AGB werden nur durch Einwilligung der Nutzenden wirksam. Diese Einwilligung gilt als erteilt, wenn RideBee geänderte AGB den Nutzenden per E-Mail zugeleitet oder im Rahmen der Dienste auf die geänderten AGB hinweist und die Person nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht, obwohl sie auf diese Rechtsfolge deutlich sichtbar hingewiesen wird. Widerspricht die Person der Geltung der neuen AGB innerhalb der Sechswochenfrist, bleibt RideBee berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Interesse der Parteien am nächsten kommende wirksame Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

10. Digitale Bezahlung mit Stripe

  1. Kostenbeitrag - Der Kostenbeitrag wird von RideBee bestimmt. Mehr Informationen unter: https://ridebee.com/price-explanation. Die Übermittlung des Kostenbeitrags erfolgt über das elektronische Zahlungssystem Stripe („Stripe Connect“). Stripe wird von der Stripe Technology Europe, Ltd. betrieben, einem lizenzierten Zahlungsdienstleister unter europäischer Aufsicht.
  2. Nutzungsentgelt - Die Nutzung der RideBee-Plattform ist für Fahrende und Mitfahrende kostenfrei; RideBee erhebt keine Provision auf die Fahrtkosten. Zahlungsdienstleister-Gebühren werden nicht an die Nutzenden weitergegeben, sondern von RideBee getragen. RideBee behält sich vor, in Ausnahmefällen über anfallende Gebühren zu informieren.
  3. Allgemeine Verpflichtung zur Nutzung von Stripe - Sofern sowohl fahrende als auch mitfahrende Personen die digitale Zahlung aktiviert haben, ist bei kostenpflichtigen Fahrten das Zahlungssystem Stripe zu nutzen. Falls keine Onlinezahlungsabwicklung verfügbar ist, erfolgt die Zahlung in bar. Die fahrende Person ist nicht berechtigt, die Zahlung des Kostenbeitrags vor Fahrtantritt zu verlangen. Das Risiko eines Zahlungsausfalls liegt allein bei der fahrenden Person; RideBee ist nicht verpflichtet, den erfolgreichen oder rechtzeitigen Zahlungseingang sicherzustellen.
  4. Aktivierung der digitalen Zahlung / Stripe-Account - Mit der Aktivierung der digitalen Zahlung wird für jede Nutzerin bzw. jeden Nutzer ein sogenannter „Custom Connected Account“ bei Stripe eingerichtet (Geschäftsmodell „Stripe Connect“). Dabei sind u. a. folgende Schritte notwendig:
    • Angabe persönlicher Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Wohnsitzland, Wohnadresse, Telefonnummer, Kontodaten, gültiger Ausweis)
    • Hinterlegung einer gültigen Zahlungsmethode (z.B. Kreditkarte, PayPal, Apple Pay)
    • Durchführung einer Identitätsprüfung („Know Your Customer“) durch Stripe
    • Abfrage zur Art des Gewerbes (Hinweis: Die Beantwortung dieser Frage begründet keine automatische Gewerbepflicht, sondern ergibt sich lediglich aus dem Standardprozess des Zahlungsdienstleisters. Erst wenn aus den Fahrgemeinschaften eine Gewinnerzielungsabsicht entsteht, wäre eine Gewerbeanmeldung zu prüfen. Bei Einhaltung der vorgeschlagenen Kostenteilung ist dies nicht der Fall.)
    Die vollständige und aktuelle Angabe dieser Daten liegt in der Verantwortung der Nutzer*innen. RideBee übernimmt keine Haftung für Schäden, die infolge falscher oder veralteter Daten entstehen.
  5. Separater Vertrag mit Stripe - Durch das Einrichten eines Stripe-Accounts und die Nutzung der digitalen Zahlung kommt zwischen der Nutzerin bzw. dem Nutzer und Stripe ein eigener Vertrag zustande. Mit Zustimmung zu diesen AGB akzeptiert die Nutzerin bzw. der Nutzer zugleich die Bestimmungen von Stripe, insbesondere die dort hinterlegten Datenschutz- und Nutzungsbedingungen. AGB: https://stripe.com/DE/legal/connect-account; Datenschutz: https://stripe.com/en-de/privacy. Stripe wendet bei Nutzung seiner Dienste Anti-Geldwäsche- und „Know your customer“-Regeln an, die vom/ von der Nutzer*in einzuhalten sind. Sollte Stripe eine weitergehende Identitätsprüfung fordern, kann es zur zeitweiligen Aussetzung von Transaktionen kommen, bis die Vorgaben erfüllt sind.
  6. Abwicklung der Zahlungen - Entscheiden sich Mitfahrende gegen Barzahlung und für die Abwicklung über Stripe, wird das hinterlegte Zahlungsmittel nach Ende der Fahrt mit dem vereinbarten Betrag belastet, sofern keine andere Regelung vereinbart ist. Fahrende erhalten den Betrag auf das verknüpfte Stripe-Konto gutgeschrieben. Das dort befindliche Guthaben steht ausschließlich den Kontoinhabenden zu. Keine andere Person hat Rechte an diesen Geldern. Geldeingänge werden in der jeweiligen Transaktionshistorie auf der RideBee-Plattform angezeigt.
  7. Auszahlungen - Nutzende können sich das Guthaben jederzeit auf ein eigenes Bankkonto auszahlen lassen, sofern die von Stripe vorgegebenen Auszahlungs- und Identitätsprüfungsbedingungen erfüllt sind (z.B. IBAN-Angabe, gültiger Lichtbildausweis). Im Zuge dieser Auszahlung kann erneut eine Identitätsprüfung durch Stripe verlangt werden.
  8. Rückerstattungen und Rückbuchungen - Im Fall einer fehlerhaften, doppelten oder unberechtigten Abbuchung können sich die Nutzenden an den RideBee-Support wenden (Kontaktdaten siehe Impressum). RideBee bearbeitet berechtigte Rückerstattungsanfragen binnen 14 Tagen. Etwaige Kosten oder Gebühren für unberechtigte Rückbuchungen (Chargebacks) werden den Nutzenden in Rechnung gestellt. Rückbuchungen sind nur zulässig, wenn eine unautorisierte Nutzung des Zahlungsinstruments oder ein Verstoß gegen diese AGB oder die Stripe-Bestimmungen vorliegt.
  9. Änderung und Einschränkung von Bezahloptionen - RideBee kann die zur Verfügung stehenden Bezahloptionen jederzeit ändern, einschränken oder zusätzliche elektronische Zahlungssysteme einführen. Sofern noch Guthaben aus vorherigen Transaktionen (z. B. eingezahltes Restguthaben) auf dem Stripe-Konto vorhanden ist, sollte dieses bei einer Löschung des Accounts oder vor einem Wechsel des Zahlungsdienstleisters ausgezahlt werden.
  10. Rechtskonformität und Missbrauch - Es ist nicht gestattet, Zahlungen an natürliche oder juristische Personen zu leisten, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder diese AGB missachten. Bei Verdacht eines solchen Verstoßes kann RideBee die Zahlung umgehend zurückbuchen oder das Konto sperren.

Zusatzhinweis: Die Verantwortung für eine rechtmäßige Nutzung des Stripe-Accounts und die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen (z. B. Geldwäsche- und Datenschutzgesetze) obliegt ausschließlich den Nutzenden. Eine Haftung von RideBee für Maßnahmen oder Ablehnungen von Stripe, die in Zusammenhang mit der Identitätsprüfung oder Zahlungsausführung stehen, ist ausgeschlossen.