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Fahrgemeinschaften in Zeiten von COVID

Hinweise für die Nutzung von "Stuttgart fährt mit"

Wir verstehen die Sorge in der aktuellen Lage, besonders in Bezug auf das Bilden von Fahrgemeinschaften. Kurz gesagt finden generell die Bestimmungen Anwendung, die auch sonst in den jeweiligen Bundesländern im Alltag gelten.

Darüber hinaus haben wir proaktiv in unsere Applikationen eine COVID19-Selbstauskunft integriert, um die Sicherheit beim Bilden von Fahrgemeinschaften zu erhöhen und der Verbreitung des Virus vorzubeugen. Im Profil befindet sich für jede/n Nutzer*in ein Menü, welches verwendet werden kann, um den eigenen Gesundheitsstatus zu spezifizieren. Hat ein/e Nutzer*in keine Symptome, wird diese Information ebenfalls anderen Nutzern*innen entsprechend angezeigt. Grundlage für diese Funktion sind die Bestimmungen der Bundesregierung (siehe: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/informationen-zum-coronavirus-1734932).


Regeln / Anforderungen für private Fahrgemeinschaften:

1. Fahrgemeinschaften sind nicht gestattet, wenn innerhalb der letzten 2 Wochen Kontakt mit einem an COVID19-Erkrankten bestand.

2. Teilnehmer der Fahrgemeinschaft zeigen keine Symptome von COVID19.

3. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Fahrer*in und Mitfahrer*innen verpflichtend.

4. Für Fahrgemeinschaften von mehr als zwei Personen aus fremden Haushalten gelten die lokalen Versammlungs- und Aufenthaltsbeschränkungen. Die Anzahl der Personen je Fahrzeug ist so zu begrenzen, dass nicht gegen die geltenden Regelungen zur Ansammlung von Gruppen im öffentlichen Raum verstoßen wird.

5. Fahrer*innen und Mitfahrer*innen sollten persönliche Daten (Name, Handynummer, KFZ- Kennzeichen - mit Zeit und Datum) austauschen.

Wir empfehlen

Mitführen eines viruzid wirkenden Desinfektionsmittels
Berührungsteile im Fahrzeug desinfizieren
Während der Fahrt für ausreichend Durchlüftung sorgen
Pendelfahrten möglichst immer mit derselben Personengruppe bilden
Barzahlung vermeiden und digitale Zahlungsmittel einsetzen